von Hoete und des Dechanten Lu-dolphus Ludekinck sowie des Vikars Bartoldus Gisekinck als Inhaber der I. portio des Altars. Die
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Stifter statten die Vikarie mit Einkünften für einen Priester aus. Das Patronat soll stets der Älteste unter den Nachkommen der Stifter haben. Bei Aussterben der Familie fällt es an den Magistrat der Stadt. Inhaber der Pfründe soll ein Kleriker aus der Stifterfamilie sein, der sich in einem Jahr zum Priester qualifizieren kann. Die Investitur übt der Dechant aus. Personalresidenz ist Pflicht. Andernfalls fällt die Hälfte der Einkünfte an den vertretenden Offizianten, die andere Hälfte an den Besitzer. Wöchentlich sind um 6 Uhr morgens drei Messen zu lesen, eine in hon. SS. Trinitatis am Sonntag, eine in memoriam passionis freitags, die dritte pro fundatoribus, benefactoribus et omnibus Christifidelbus defunctis mittwochs. Gebete für die Stifter sind an ihren Todestagen zu verrichten, nämlich für Johann Herding, Ratsherrn in Münster, auf Petri et Pauli, Ursula Heerden 18. Juli, Christina Wesseling 17. August. Für diese Anniversare erhält der Pastor 1 Schilling, die Vikare 6 d., Küster und Choralen 4 d. Der Vikar soll dem Dechanten gehorsam sein. In der Lam-bertikirche sollen die Anniversare für Bernhard Grollen am 24. April, Margaretha Herding am 28. Dezember, Johannes Grollen am 14. Juni, Maria Herding am 9. Juni gefeiert werden. Die Gaben an Pastor und andere sind dieselben wie oben. Der Dechant von Überwasser erhält jährlich vom Vikar einen Goldgulden. Der Vikar erhält ein Gnadenjahr. Die Stiftungsurkunde wird in der Über-wasserkirche verwahrt. Je ein Schlüssel des Kastens befinden sich beim Dechanten, Vikar und den Patronen. Die Übertragung der Vikarie in eine andere Kirche bleibt vorbehalten. Der Gene-ralvikar Lic. jur. Hermann Bispinck bestätigt die Stiftung. Er siegelt mit Äbtissin und Dechant. Zeugen: Wolter Hane, Friedrich Nyerman. Papier, Abschrift 1714 Oben: Copia fundationis vicariae SS. Jodoci conf.... in ecclesia b. M.v. Transaquas civitatis Mon-asteriensis postmodum translatae ad ecclesiam S. Lamberti ep. et mart. et altare SS. Trium Regum in eadem ecclesia pro nomine familiae et sanguine Herdingiano de jure patronatus lai-corum. In Akten II A VII 112 Bemerkung: Nr: --http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/Bocholt-Inventar-LAV-NRW-W_Internetversion.pdf