Familie van Keulen

Joost

Joost Steck

M

Moeder
Hoen

Kinderen met Mechteld Margaretha van Gommersbach
Maria Margaretha Sibilla Steck
Joannes Wilhelmus Steck
Hendrick / Henricus Fredericus Steck
1698 Mai 23 (auf dem Hause Brempt) 167
T e s t a m e n t des Henrich von den Stein de Schwalburg, Herrn zu Loen,
Brempt und Wijer, und seiner Frau Johanna Theodora von Ravenschodt. Das
frühere Testament, das in einer Kiste im Kloster zu Geldern mit anderen
Schriften und Mobilien aufbewahrt wird, bleibt gültig. Die Ehefrau behält
zeitlebens die Leibzucht an den Erbgütern und Kapitalien mit Ausnahme der
Leinwand und des Silberwerks, das der Ehemann von seiner Schwester Maria
von dem Stein und von seiner t Tante Adriana von Steck geerbt hat und über
das er frei verfügt. Hinfällig wird die Verfügung der Ehefrau über 1 000
Reichstaler nach ihrem Tode. Erben sind ihre Nichte Mechtild Margeretha
Gummersbach, Witwe des Jobst von Steck zu Hövelwick, bzw. nach deren
Tode ihr Sohn Henrich von Steck zu Hövelwick auch für die Kinder seiner
Schwester von Waßbeck (zu einem Drittel), Steffen von Stein, der sich in
Italien aufhält (zu einem Drittel), und die beiden Vettern von Steck zu
Hornholt bei Sonsbeck (zu einem Drittel).
Legate erhalten
1 . ihre Nichte Mechtildt von dem Stein 33 Taler jährliche Rente aus dem
Spieck bei Wesel op de warth bey Ernbrich (sie),
2. die dem Testator zugefallene Quote aus der Steckischen Erbschaft mit den
aufgelaufenen Zinsen zur Hälfte an den t älteren Vetter Henrich von
Steck zu Hövelwieck und die Kinder des älteren Herrn von Waßbeck, zur
Hälfte an den Vetter von Steck zu Hornholt bei Sonsbeck; sie erhalten
auch je zur Hälfte die Rente aus dem Kahlenhof unter Wenekendonck;
3. Pastor und Vikare an der St. Aldegundiskirche zu Emmerich jährlich
25 Reichstaler Rente, damit sie für den Testator und sein Seelenheil
jährlich viermal die sogenannten Jahrzeiten bei der hl. Messe unter den
gewöhnlichen Feierlichkeiten verrichten und die Vigilien beten,
4. die Franziskaner im Kloster Marienwater bei Weeze einmal 50 Reichsta
ler, um die Jahrzeiten und Vigilien zu halten,
5. die Vikarie an der St.-Antonius-Kirche zu Kervendunck wegen des adli
gen Hauses Brembt 50 Reichstaler, um die Jahrzeiten und Vigilien zu
verrichten,
6. die Fraternität der Stiftskirche zu Xanten 50 Reichstaler, um die Jahrzei
tert und Vigilien zu verrichten,
7. die Erben ihres Vetters, des Freiherrn Bernhardt Florentz von der Heyden
gen. Rynsch, Herrn zu Alten Mengede und Winckel, kurbrandenburg.
Kleve-Märkischen Oberlandjägermeisters und Waldgrafen zu Nirgena,
300 Reichstaler, aus denen seine Tochter, die der Testator aus der Taufe
gehoben hat, 50 Reichstaler als Patengeschenk bekommen soll,
8. der Vetter Ceurd von Ripperda den Steins-Warthschen Zehnten,
9. die Nichte Ida Alma von Ripperda, Frau des Thomas von der Brüggen zu
dem Hasenacker, 300 Reichstaler,
1 0 . die Nichte Anna von Uyterwyck, Witwe des Capitains Tor Möllen, den
Anteil des Testators an einem Kapital von 1 00 Reichstalern von dessen
Möhne von Steck (t) nebst den aufgelaufenen Zinsen,
1 1 . der Vetter Adam Marcus von Uyterwyck, königl. dänischer Obristleut
nant, 50 Reichstaler,
12. die Nichte Fräulein Judith von den Stein, Stiftsjungfer des adligen Klosters
Kentrop, 50 Reichstaler,
1 3 . die Magd Anna von der Straat für geleistete treue Dienste 50 Reichstaler,
wohingegen
14. Catharina ter Hoerst, die den Testator beim kurfürstl. klevischen Hofge
richt schimpflich zu altioniren sich unterstanden hat, ausdrücklich von der
Erbschaft ausgeschlossen wird.
Zu den Testamentsvollstreckern werden der Doctor der Rechte Reinhardt
Hymmen, kurbrandenburg. Kleve-und-Märkischer Geheimer Regierungsrat,
und der Doctor der Rechte Anthon Ernst, kaiserl. Hofpfalzgraf und Fürstl.
Salm-Alpenseher Lehnstatthalter, bestellt. - Ausgefertigt auf dem Hause
Brempt durch den Notar Christian Stangen in Gegenwart der Zeugen Gelliek
in gen Singendonck und Gord Jansen, Nachbarn.
Beigefügt ist abschriftlich das Testament der Johanna Theodora von Raven
schodt d. d. Haus Brembt 1697 November 1 8, wonach das vor Jahren errich
tete Testament, das in einer Kiste im Kloster zu Geldern verwahrt ist, seine
Gültigkeit behält; Momber der Testatrix ist Junker Steffen von Hertefelt; der
Doctor der Rechte Anthon Ernst, kaiserl. Hofpfalzgraf, wird ermächtigt, ihr
Testament registrieren zu lassen. - Mit Vermerk über Hinterlegung des
Testaments im Archiv d. d. Kleve 1697 November 19, unterschrieben von
Conradt von der Recke, J. Motzfeldt und Henrich Wortman.
Abschr., Pap. Auf der Rückseite: Testament und letzte Willens Meinung des Wohlge
bohrnen Herrn Herrn Henrich von den Stein zu Schwa/burg und dessen Fraw Ehegemah
lin Frawen jobanna Theodora von Ravenscbodt, Herrn und Frawen zu Brempt, Loyen und
Wyer, publich·t Cleve den 5. Mai 1 703 in allerseiten Interessenten oder deren Mandato
riomm Gegenwartb.
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